Vollgeschosseinfach erklärt.
Was ist ein Vollgeschoss, wann zählen Keller und Dachgeschoss mit und warum ist die Zahl der Vollgeschosse im Bebauungsplan so wichtig? Wir erklären Ihnen diesen Begriff verständlich und auf den Punkt.
Wann zählt ein Geschoss als Vollgeschoss?
In Deutschland legt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung selbst fest, was ein Vollgeschoss ist. Die Grundidee ist aber überall ähnlich: Ein Geschoss zählt, wenn es weit genug über dem Gelände liegt und auf einem großen Teil seiner Fläche hoch genug ist.
Beim Keller entscheidet, wie weit seine Decke aus dem Gelände ragt. Liegt er größtenteils in der Erde, ist er kein Vollgeschoss. Am Hang kann das anders aussehen, weil der Keller dort auf einer Seite frei steht.
Beim Dachgeschoss entscheidet die Raumhöhe unter den Dachschrägen. Häufig gilt: Hat es auf mindestens zwei Dritteln der Fläche eine lichte Höhe von 2,30 m, ist es ein Vollgeschoss. Ein höherer Kniestock, eine Gaube oder eine steilere Dachneigung können ein Dachgeschoss deshalb zum Vollgeschoss machen.
Die genauen Werte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Manche Länder verlangen die Mindesthöhe zum Beispiel auf drei Vierteln statt auf zwei Dritteln der Fläche. Maßgeblich ist immer die Landesbauordnung, die für Ihr Grundstück gilt.
Welche Geschosse zählen?
Was bedeutet die Zahl der Vollgeschosse?
Im Bebauungsplan steht die erlaubte Zahl der Vollgeschosse als römische Ziffer. Ein „II“ bedeutet zum Beispiel: höchstens zwei Vollgeschosse.
Die Vollgeschosse sind auch die Grundlage für die Geschossfläche. Sie wird nach den Außenmaßen des Hauses in allen Vollgeschossen ermittelt. Ein Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist, zählt dabei in der Regel nicht mit.
Für Bauherren heißt das: Ob ein Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt, entscheidet mit darüber, wie groß Ihr Haus werden darf.
- Kellergeschoss: meist kein Vollgeschoss, solange es größtenteils im Erdreich liegt
- Dachgeschoss: Vollgeschoss nur, wenn es auf einem großen Teil der Fläche hoch genug ist
- Staffelgeschoss: oberstes Geschoss, das gegenüber dem Geschoss darunter zurückspringt; zählt nicht, wenn es klein genug bleibt
Geschoss, Stockwerk, Etage
Umgangssprachlich werden Geschoss, Stockwerk und Etage oft gleichgesetzt. Ein Vollgeschoss ist dagegen ein Begriff aus dem Baurecht.
Ein Haus mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss kann deshalb nur ein Vollgeschoss haben, obwohl man darin auf zwei Ebenen wohnt.
Geschosse in Österreich
In Österreich regelt jedes Bundesland in seinem Baurecht, wie Geschosse gezählt werden.
Der Bebauungsplan begrenzt dort meist die Zahl der Geschosse oder die Gebäudehöhe. Welche Vorgaben für Ihr Grundstück gelten, erfahren Sie bei der Gemeinde.
Vollgeschosse in der Schweiz
Viele Kantone verwenden die Begriffe der interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Danach sind alle Geschosse Vollgeschosse, außer Unter-, Dach- und Attikageschossen.
Ob ein Geschoss als Unter-, Dach- oder Attikageschoss gilt, legt der Kanton mit festen Maßen fest. Die Zahl in einer Zonenbezeichnung wie W2 steht häufig für die erlaubten Vollgeschosse.
Zwei Vollgeschosse unter einem Satteldach
Viele unserer Häuser haben zwei Vollgeschosse. Beim Haus Dallas zum Beispiel verteilen sich 120 m² Wohnfläche auf zwei Vollgeschosse mit Satteldach. Durch den schlichten Baukörper bleiben die Grundinvestitionskosten niedrig.
Der Grund: Ein Haus mit zwei Geschossen und einer Treppe dazwischen braucht für dieselbe Wohnfläche eine kleinere Bodenplatte und ein kleineres Dach als ein Bungalow. Das zweite Geschoss braucht nur eine Zwischendecke und eine Treppe.